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AGB

WIN-MARKETING Inh. Dieter Büge
 

Süderende 12
21782 Bülkau/Cuxhaven

 

Geschäftsbereich Audiomarketing/Audioproduktionen

Grundsätzlich gilt bei WIN-MARKETING, dass die gesprochnen Texte nach Ausgleich der Rechnung als Ganzes frei und ohne zeitliche Begrenzungen im Sinne des Auftrages verwendet oder dupliziert werden dürfen. Es dürfen jedoch keine Teilproduktionen (z. B. ein Kapitel eines Hörbuches) als einzelne Produkte ohne Vereinbarung eines zusätzlichen Verwertungshonorars verkauft werden. 

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Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung des Sprechers für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Schriftform.

 

SPRECHERDIENSTLEISTUNGEN, WEBINARE 

Grundsätzlich gilt: Erst nach Bezahlung der Dienstleistung oder Produktion (Sprachaufnahme) gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über; jedoch ausschließlich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung des Sprechers für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Schriftform. Unter den Begriff Audios und / oder (vertonte) Videos fallen Industriefilme, Imagefilme, Podcasts, Hörbücher, Audio-Magazine, vertonte Artikel, Produktpräsentationen, Lehr- und Sachfilme, technische Filme, Schulungsvideos/-audios, Webinare, Video-Salesletter etc. Diese sowie Sprachteile daraus dürfen ohne Genehmigung des Auftragnehmers / Sprechers nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet werden.

 

HONORARE
Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste oder die im Angebot übermittelten Honorare, die jederzeit angefordert werden können. 

 

RECHNUNGSAUSGLIECH / VORKASSE
Bei Produktionen bis 1.000,00 EUR berücksichtigen wir 100 % Vorkasse. Bei Produktionen über 1.000,00 EUR berücksichtigen wir 50 % Vorkasse! Erst ab Ausgleich der Zahlung (Tag des Geldeingangs) beginnt die vereinbarte Vorlaufzeit in Werktagen bis zum Produktionsbeginn bzw. bis zum vereinbarten Abgabetermin. 

 

ÜBERMITTLUNG DER PRODUKTIONEN
Grundsätzlich werden dem Auftraggeber die durchgeführten Produktionen als Texte oder Audio- und / oder Videodateien (MP3/MP4/WAV…) per E-Mail und Link zum Filehoster (z. B. file2send.eu) zur Verfügung gestellt. Bei (Internet-) Marketingberatungen gelten die jeweils vereinbarten Kommunikationskanäle (Onlinekonferenz, Telefonberatung, Workshop ...). 

 

RECHNUNGSAUSGLEICH / ABSCHLUSSRECHNUNG
Nach Übermittlung der Produkte bzw. Durchführung der Beratungsleistung, wird der Restbetrag - unabhängig von einem etwaigen Korrekturwunsch - sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Texte oder sonstige Produktionen dürfen erst veröffentlicht oder verwertet werden, wenn das komplette Honorar ausgeglichen ist.

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ABNAHME / NACHBESSERUNG
Nach Übermittlung der produzierten Dateien oder Texte hat der Auftraggeber Gelegenheit, diese innerhalb von 5 Werktagen ab Übermittlungstag abzunehmen und / oder berechtigte Korrekturen (z. B. Aussprache-, Schreib- oder Lesefehler) anzumelden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen kostenfrei und innerhalb von 5 Werktagen Tagen durchgeführt. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produktionen als akzeptiert und abgenommen. Nach Ablauf der Frist von 5 Tagen wird dem Auftraggeber bei Korrekturen ein Honorar in Höhe der u. g. *Nachorder-Honorare auf Minutenbasis berechnet.

 

Wurde eine Sprachaufnahme durch den persönlich anwesenden Auftraggeber oder einen von ihm Beauftragten abgenommen, können nach dieser Abnahme keine Mängelrügen (wegen vom Sprecher zu vertretender Fehler) mehr erhoben werden. In einem solchen Fall gilt eine Korrektur der ursprünglichen Aufnahme als neu zu honorierende Aufnahme. Bei kurzen Korrekturen bis 10 Min. gelten auch hier die Nachorder-Honorare (siehe unten). Muss ein Text nach Abnahme aufgrund von späteren Textanpassungen (z. B. Aktualisierungen) neu eingesprochen oder erstellt werden, gilt dies ebenfalls als Nachorder. Für diese Arbeiten berücksichtigen wir folgende Nachorder-Honorare:


Nachorder 00:01 bis 03:00 Minuten = 50,00 EUR.
Nachorder 03:01 bis 06:00 Minuten = 100,00 EUR.
Nachorder 06:01 bis 12:00 Minuten = 200,00 EUR.
Nachorder 12:01 bis 15:00 Minuten = 250,00 EUR.
Nachorder 15:01 bis 90:00 Minuten = 20,00 EUR pro Minute.

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Text: Pro Wort und je nach Aufwand 0,15 - 0,20 EUR. 
 

ABSAGE PRODUKTIONSTERMIN
Für den Fall, dass ein vereinbarter Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 % des individuellen Honorarindex zur Zahlung an den Auftragnehmer fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion rechtzeitig, das heißt innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung ab.

Kann der Auftragnehmer einen verabredeten Produktionstermin nicht einhalten, ist er berechtigt einen professionellen Sprecher aus dem Sprecherpool von  WIN-MARKETING mit gleicher oder höherer Qualifikation einzusetzen. Kann der Texter (w/m) oder der Sprecher (w/m) den Termin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höherer Gewalt, deren Nachweis er auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.

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INFORMATIONS- UND VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT
Auf jedem Medium bzw. (Hörbuch-) Cover (Hörbuch, Podcast und bei allen Veröffentlichungen auch über Distributoren, Verlage, eigene Website etc.) ist der Name des Sprechers (m/w) wie folgt anzugeben: “Sprecher/in: Vorname Nachname“.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprecher vor der ersten Veröffentlichung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und / oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder eines der neuen Medien, innerhalb eines neuen Gebietes (z. B. lokal, regional, national, international) oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesendet wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er sie dem Sprecher in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann der Sprecher 10 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war (spätestens 10 Werktage ab Ausstrahlung) und dem Tag, an dem der Sprecher von der Ausstrahlung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Informations- und Veröffentlichungspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z. B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich oder über das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammen-hangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden. Grundsätzlich gilt bei WIN-MARKETING, dass die Produktionen nach Ausgleich der Rechnung nur als Ganzes frei und ohne zeitliche Begrenzungen verwendet oder dupliziert werden dürfen! So wäre es z. B. ist nicht gestattet, aus ursprünglich einem Hörbuch mit z. B. fünf Kapiteln fünf einzelne Hörbücher als Postproduktion zu vermarkten. Für diesen Fall berücksichtigen wir pro neuem Format 25 % vom ursprünglichen Honorar pro Produktion (Hörbuch, Podcast etc.). Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Auftraggeber (Unternehmer), die zum Kreis der Abgabepflichtigen nach § 24 KSVG gehören oder regelmäßig Entgelte an Künstler oder Publizisten zahlen, verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Dies kann zunächst formlos schriftlich, per Fax oder E-Mail, aber auch telefonisch geschehen.

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KÜNDIGUNGFRISTEN BEI LAUFENDEN PRODUKTIONEN

Wurde eine langfristige Zusammenarbeit oder regelmäßige Produktionsintervalle (z. B. über eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Produktion von Hörbuchreihen, Podcasts, Schulungsvideos, Erklärfilmen oder Texten für Newsletter-Kampagnen) in Auftrag gegeben, so sind diese mit einem Vorlauf von 4 vollen Kalenderwochen jederzeit kündbar. 


HAFTUNG
Der Auftragnehmer (Sprecher) haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.

 

GELTUNG DER AGB
Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an den Auftragnehmer als vereinbart. Im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers.

 

ANZUWENDENDES RECHT / GERICHTSSTAND
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers / Sprechers (Otterndorf).

 

SCHLUSSBESTIMMUNG
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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